Weiterbildung Einzel- und Gruppenpsychotherapie für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche stellen uns in der psychotherapeutischen Arbeit vor oft neue oder ungewohnte Situationen und Anforderungen. Die Weiterbildung legt einen Schwerpunkt auf die Altersbezogenheit und das Verständnis von Störungen im Rahmen der Altersentwicklung. Eine Besonderheit liegt in der Einbeziehung des interpersonalen Umfeldes und damit den Auswirkungen des Verhaltens im sozialen Umfeld. Konsequenterweise wird daher auch die Gruppentherapie in die Weiterbildung miteinbezogen, die eine wichtige Methode in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist.
Die Weiterbildung widmet sich besonders der Behandlung von schweren psychischen Störungen. Da die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien sehr komplexe Anforderungen mit sich bringt, ist die Kenntnis unterschiedlicher therapeutischer Ansätze unterstützend. Die methodenübergreifende Weiterbildung fördert den interdisziplinären Diskurs und die bisher erlernte/ausgeübte Methode steht einer bewussten Reflexion offen.
Die Konzeption und laufende Entwicklung des Weiterbildungslehrgangs „Einzel- und Gruppenpsychotherapie für Kinder und Jugendliche gemäß der Zertifizierung Säuglings- Kinder- und Jugendpsychotherapie“ ist seit mehr als 10 Jahren eine Kooperation der Fachsektion Dynamische Gruppenpsychotherapie (ÖAGG/GDDG) und der Fachsektion Gruppenpsychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherpapie (ÖAGG/GPA).
Zertifizierung zur/zum Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn
Die Weiterbildung wurde mit Jänner 2016 durch das BMG nach den seit Ende 2014 geltenden Richtlinien zertifiziert und ist berechtigt, die AbsolventInnen der Weiterbildungslehrgänge zu PsychotherapeutInnen mit Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu zertifizieren.
Liste der zertifizierten PsychotherapeutInnen mit Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im ÖAGG
Der ÖAGG hat ab Jänner 2016 eine Liste all jener KollegInnen erstellt, welche die Kriterien der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des BMG (12/2014) erfüllen.